Barrierefreiheitserklärung
Erklärung erstellt am: 28. Juni 2025
Letzte Prüfung: 15. Juli 2025
Barrierefreiheitserklärung für die zentrale Plattform www.vivas.de
Die Plattform www.vivas.de wird von der DUOMED Handelsgesellschaft mbH für Arztbedarf und Homecare, Königstr. 116, 32427 Minden betrieben. Wir sind bemüht, unsere zentrale Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung gilt für den technischen und gestalterischen Rahmen der Domain z. B. www.vivas.de einschließlich Navigation, Seitenaufbau, Farbgestaltung, Schriftgröße und der zugrunde liegenden Funktionalitäten.
Inhalte einzelner Apotheken (z. B. Text, Serviceangebote, Produktinformationen) fallen in die Verantwortung der jeweiligen Apotheke. Diese geben eine eigene Barrierefreiheitserklärung ab.
Bewertungsgrundlage
Die Barrierefreiheit wurde auf Basis einer Selbstbewertung vorgenommen. Die Prüfung erfolgte im Juni 2025 durch das verantwortliche Team der Firma DUOMED Handelsgesellschaft mbH für Arztbedarf und Homecare. Dabei wurden technische, gestalterische und redaktionelle Aspekte im Hinblick auf die Anforderungen der WCAG 2.1 berücksichtigt.
Stand der Barrierefreiheit
Unsere Website ist nach derzeitigem Stand überwiegend mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Kontakt & Feedback
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Fragen zum Thema digitale Barrierefreiheit, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, auf welcher Seite oder Funktion das Problem aufgetreten ist.
Kontaktstelle:
DUOMED Handelsgesellschaft mbH für Arztbedarf und Homecare
Königsstraße 116
32427 Minden
Telefon: 0571 82 999 20
Telefax: 0571 82 999 229
E-Mail: duomed@vivas.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese vermittelt im Streitfall zwischen Nutzenden und Anbietern digitaler Dienstleistungen.
Zuständige Stelle (gemäß BFSG):
Angabe erfolgt, sobald die zuständigen Behörden offiziell benannt wurden.
Marktüberwachungsbehörde
Sobald uns die zuständige Behörde bekannt ist, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.